Bereits seit 2014 arbeiten der DOT e.V. (Deutsche Organisierte Tätowierer / www.dot-ev.de) und die UETA (United European Tattoo Artists / www.ueta.eu) zusammen mit dem DIN Institut an der Erarbeitung von Hygienestandards für das Tätowieren. Die DIN Norm 17169 soll zu einer EU-Norm (Arbeitstitel CEnTC435) ausgebaut werden.

Insgesamt sind Vertreter aus 13 EU-Ländern beteiligt, die sich mehrmals jedes Jahr getroffen haben, um sich auszutauschen. Bei den Vertretern handelt es sich um Abgesandte der zuständigen Ministerien und Behörden und auch um Tätowierer, je nachdem, wie die einzelnen Länder ihre maximal 3 Delegierten ausgewählt hatten.

 

Kurzbeschreibung der DIN Norm 17169 (Arbeitstitel CEnTC435):
„Dieser Norm-Entwurf legt Anforderungen an die Hygiene vor und während des Tätowierens sowie für die Nachsorge fest. Er bietet Leitlinien für Tätowierer und ihre regelmäßige Interaktion mit Kunden und öffentlichen Behörden. Der Norm-Entwurf gibt Leitlinien für die korrekten Verfahren, um den optimalen Schutz für den Kunden, den Tätowierer sowie anderer in dem Tätowier-Arbeitsbereich zu gewährleisten. Dieses Dokument (prEN 17169:2017) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 435 „Tätowierdienstleistungen“ erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 159-02-14 AA „Anforderungen an das Tätowieren“ im DIN-Normenausschuss Dienstleistungen (NADL).“

Andy Schmidt (einer unserer fünf BVT-Vorstände und ehemaliges Mitglied des DOT-Vorstands) ist Chairman dieser Gruppe und hat als Tätowierer unsere Interessen vertreten. Die Kosten für die Erarbeitung der Norm wurden anfänglich in voller Höhe vom DOT e.V. getragen, jedoch beteiligt sich der BVT seit einiger Zeit, um den DOT kostenmäßig zu entlasten.

Ab dem 26.09.2017 läuft die 2-monatige Revisionsphase. Dies bedeutet, dass jeder Änderungsvorschläge einbringen kann (auch der BVT wird sich natürlich beteiligen) und dass die zuständigen nationalen Behörden diese auf die landesspezifische Rechtskonformität prüfen. Nach diesen 2 Monaten wird der jeweilige Landes-Standard veröffentlicht, zuständig für Deutschland ist die DIN. Interessierte können sich (nach kurzer kostenloser Registrierung) die Inhalte der Norm unter www.din.de/de/mitwirken/entwuerfe anschauen.

Der immense Arbeits- und Zeitaufwand der letzten Jahre geht somit in die letzte Phase. Über die weitere Entwicklung werden wir euch selbstverständlich auf dem Laufenden halten.