Wie in unserem gestrigen Beitrag mitgeteilt, lässt der Beschluss unserer Bundesregierung die Schlussfolgerung zu, dass Tattoostudios ab Montag, den 8. März, wieder öffnen dürfen. An dieser Stelle möchten wir noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass es unbedingt ratsam ist, die Überarbeitung der Corona-Verordnung Eures Bundeslandes abzuwarten, bevor Ihr wieder öffnet. Denn der Beschluss der Bundesregierung ist wie immer nur als Empfehlung an die Landesregierungen zu verstehen.

Bereits zu Beginn der Corona Pandemie haben wir Euch einen Aufklärungs- und Fragebogen nebst Hygieneempfehlungen zur Verfügung gestellt. Dieser Aufklärungs- und Fragebogen enthält:

  1. alle wichtigen Anamnesefragen in Bezug auf Covid-19-Infektionen
  2. alle Informationen zu den Maßnahmen zur Vermeidung einer möglichen Covid-19-Infektion
  3. eine datenschutzrechtliche Erklärung
  4. eine Einwilligungserklärung

Für den Fall, dass Ihr eine Dienstleistung ohne Mund-Nasen-Schutz durchführen müsst, haben wir Euch außerdem einen Abschnitt hinzugefügt, sodass Ihr alle wichtigen Informationen zum Covid-19-Testergebnis dokumentieren könnt.

Wir freuen uns für Euch, dass Ihr nach so langer Zeit endlich wieder Eure Tattoostudios öffnen könnt! Passt weiterhin gut auf Euch und Eure Kunden auf und bleibt gesund.

Euer BVT.

DOWNLOAD