Pressemitteilung

Montag, 2. Januar 2023

  1. Ab 04.01.2023 treten weitere Stufen der Europäischen REACH Verordnung in Kraft, wodurch mit den Pigmenten Blue 15:3 und Green 7 für die Tattoobranche wichtige Farbpigmente verboten werden.
  2. Der Bundesverband Tattoo e.V. vertritt die Interessen von Tätowierten und Tätowierenden und möchte Zweifel und Unsicherheiten von Marktteilnehmern entkräften und darauf hinweisen, dass sich das Angebot am Farbmarkt mittlerweile reguliert hat und dass aktuell bereits eine hinlänglich große Auswahl an REACH-konformen Farben zur Verfügung steht und mit weiteren Erscheinungen zu rechnen ist.
  3. Es besteht somit kein Grund mehr, von einem generellen Verbot von farbigen Tattoofarben zu sprechen. Interessierte können Tattoostudios Ihres Vertrauens somit unbesorgt aufsuchen.

Am 04.01.2022 trat trotz aller Abwendungsbemühungen (u.a. durch Petitionen verschiedener Marktteilnehmer) die erste Stufe der REACH-Verordnung in Kraft. Aufgrund des späten Reagierens der Tattoofarbenhersteller sahen sich Tätowierende somit im ersten Quartal 2022 mit einer fast ausschließlich schwarz-grauen Farbpalette konfrontiert.

Zudem wurden die Tattookunden durch ungenaue Berichterstattungen verunsichert und die durch die pandemiebedingt auferlegten Berufsverbote bereits stark angeschlagene Branche sah sich mit weiter sinkenden Kundenzahlen konfrontiert. Aufgrund unsicherer Zukunftsaussichten haben sich nicht wenige Tätowierende deshalb im Jahr 2022 dazu entschlossen, ihr Geschäft zu schließen und andere, sicherere Berufszweige zu wählen.

Mittlerweile haben Tattoofarbenhersteller endlich auf die veränderte Rechtslage reagiert. Nach und nach kamen etliche Anbieter mit verschiedenen neuen Rezepturen und Pigmentstrategien auf den Markt. Nach anfänglich massiven Preissteigerungen von bis zu +400% hat sich das Preisniveau aktuell auf einem Niveau von ca. +196% (in Relation zu Preisen von 2019/2020) eingependelt, was Tattoostudios betriebswirtschaftlich stark belastet.

Am 04.01.2023 tritt nun die zweite Phase der REACH-Verordnung in Kraft und beendet damit die einjährige Übergangsfrist des Verbotes der Pigmente Blue 15:3 und Green 7. Diese beiden Pigmente bildeten die Basis vieler Tattoofarben, die seit Jahrzehnten verwendet werden, ohne dass Hinweise auf ein erhöhtes Allergie- oder sonstiges Gesundheitsrisiko deutlich wurden. JahrelangeEinsprüche von Interessenvertretungen der Branche inklusive zwei vorliegender Stellungnahmen des Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), in denen dargelegt wird, dass die Datenlage keine Nachweisbarkeit von Risiken zulässt, wurden im Vorlauf leider nicht berücksichtigt.

Der Bundesverband Tattoo möchte das Inkrafttreten der zweiten Stufe der REACH-Verordnung zum Anlaß nehmen, um Zweifel und Unsicherheiten von Verbrauchern zu entkräften und darauf hinweisen, dass sich das Angebot am Farbmarkt mittlerweile reguliert hat und aktuell bereits eine hinlänglich große Auswahl an REACH-konformen Farben zur Verfügung steht. Mit weiteren Markterscheinungen und einer Vergrößerung der verfügbaren Farbpaletten ist in den nächsten Monaten ebenfalls zu rechnen.

Aus diesem Grund besteht keine Veranlassung mehr dazu, von einem generellen Verbot von farbigen Tattoofarben zu sprechen. Interessierte können Tattoostudios Ihres Vertrauens somit unbesorgt aufsuchen und in ein buntes Jahr 2023 starten.

 


Quellenangaben:

Laut einer repräsentativen Befragung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) sind rund 12 Prozent der deutschen Bevölkerung tätowiert.

BGW   Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW):
Die Anzahl der Betriebsstätten Tätowier-/Piercingstudios in Deutschland hat sich seit 2011 vervierfacht.

Über das BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.

https://www.bfr.bund.de/cm/343/taetowiermittel-mindestanforderungen-und-pruefmethoden.pdf

https://www.bfr.bund.de/cm/343/taetowiermittel-risikoeinschaetzung-von-pigment-blau-15-3-und-pigment-gruen-7.pdf

Aktuell noch laufende Petition zum Thema:

Der Österreicher Erich Mähnert reichte eine EU-Petition (No 0712/2022) ein, in der es um die Verlängerung der Übergangsfrist der Pigmente PB15 und PG7 und um ein Anpassen der Schwellenwerte in Regulation (EC) No 1907/2006 (REACH) auf realistische Werte geht.