Details zur am 31.12.2020 in Kraft getretenen NiSV und dem damit verbundenen Arztvorbehalt vor der Laseranwendung zur Tattoo- und Permanent Make-up Entfernung.
Im Dezember 2018 hat die Bundesregierung den Änderungswünschen des Bundesrates vom 19. Oktober 2018 zugestimmt, womit die NiSV am 31.12.2020 in Kraft getreten ist.
Wichtig ist hierbei festzuhalten, dass einige wenige hierin geregelte Geräteanwendungen – wie das unsere Branche betreffende Entfernen von Tätowierungen und/ oder Permanent Make-up – ab dem 31.12.2020 nur noch von approbierten Ärztinnen und Ärzten mit entsprechender Fort- oder Weiterbildung durchgeführt werden dürfen. Andere von der NiSV betroffene Technologien setzen Fortbildungsmaßnahmen und damit den Erwerb von Sach- und Fachkunde voraus, wie zum Beispiel die Laser-Haarentfernung, welche dann auch vom Nicht-Mediziner weiterhin durchgeführt werden darf.
Detailinformationen:
Im Zuge der Erneuerung des bundesrechtlichen NiSG (Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen) aus dem Jahre 2009, hat das zuständige Fachreferat des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) seit 2017 gemeinsam mit Fachgremien eine Verordnung (VO) formuliert, an der neben der Strahlenschutzkommission (SSK) und Interessenvertretern aus der Branche auch das BMU-Rechtsreferat beteiligt war.
Die mitbetroffene Tattoo-Branche hat nur durch einen Zufall über Google-Alerts davon erfahren und sich als BVT zu einem Verbände-Vorsprechen zum Entwurfstext im Juli 2018 mehr oder minder selbst eingeladen.
Was soll mit dieser Verordnung (VO) genau geregelt werden?
Bisweilen fehlt es den gewerblichen, nicht-medizinischen Laseranwendern und ihrer Branche an verbindlichen gesetzlichen Richtlinien für einen ordnungsgemäßen Betrieb von Geräten mit nichtionisierenden Strahlenquellen. Hierzu zählen in der VO neben Lasersystemen und IPL-Geräten auch Ultraschallgeräte, Hochfrequenzgeräte, Niederfrequenzgeräte und Gleichstromgeräte, die zu kosmetischen Zwecken angewendet werden.
https://www.bmu.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/strahlenschutz/warum-die-nisv/
Aus welchem Grund gibt es die VO?
Die Verordnung dient dem Schutz der Gesundheit der behandelten Kunden und Dritter – Verbraucherschutz. Mit ihr sollen Sach- und Fachkundequalifikationen für eine ordnungsgemäße, gewerbliche, ästhetisch-kosmetische Geräteanwendung in Deutschland in Kraft treten.
Wie bewertet der BVT die Verordnung?
Grundsätzlich ist der BVT als Interessenverband der deutschen Tattooszene absolut für eine gesetzeskonforme Regulierung der Laserbehandlung und begrüßt die Initiative des Bundesministeriums.
Dass die Tattoo-Branche gerade aus ihrem Spezialgebiet des Pigmenteintrags in die Haut herausgehalten wurde, verurteilt der BVT aufs Äußerste. Im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses ist es uns allerdings gelungen, den Facharzt- in einen Arztvorbehalt aufzuweichen und eine bis hierin recht kurzfristige geplante Übergangsfrist von nur 3 Monaten nach Inkrafttreten der VO auf 2 Jahre auszudehnen.
Chronologie der Ereignisse zum Strahlenschutz in Deutschland
2009 – Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung am Menschen (NiSG)
01/2009 – Die Deutsche Dermatologische Gesellschaft veröffentlicht einen Beitrag: „EU-Parlamente verbieten Laserbehandlungen durch Nichtmediziner“
04/2010 – Gründung der NiSG-Arbeitsgruppe der Hersteller, Inverkehrbringer und Betreiber.
11/2010 – Anhörung NiSG-Arbeitsgruppe beim BMU
2011 – Schutzverordnung (UVSV) für Solarien
2012 – Strahlenschutzkommission (SSK) Gutachten über Ultraschall
12/2012 – Teilnahme beim ICNIRP Expertentreffen beim BMU in Bonn
02/2014 – Besprechung mit der NiSG-Arbeitsgruppe über SSK Gutachten Ultraschall
05/2018 – Referentenentwurf einer Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts
07/2018 – Verbändeanhörung beim Bundesministerium für Umwelt Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) in Bonn
09/2018 – Stellungnahme des BVT gemeinsam mit der DEGEUK zum NiSV-Entwurf an das BMU
09/2018 – BVT & DEGEUK-Anschreiben an den Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier
09/2018 – NiSV geht an den Bundesrat zur Abstimmung
09/2018 – BVT-Treffen mit CDU/CSU-Abgeordneten (Wirtschaftsressort) im AGH Berlin
09/2018 – Start einer Petition Neue Verordnung (NiSV) – Einschränkung der Berufsfreiheit und Verbraucherentscheidung
09/2018 – BVT –Anschreiben NiSV an das AGH Berlin DIE GRÜNEN
09/2019 – BVT & DEGEUK-Anschreiben an den Bundesratspräsidenten M. Müller (SPD) Berlin
10/2018 – Bundesrat stimmt der Modernisierung des Strahlenschutzrechts zu
DEGEUK e.V.: Nicht gehaltene Reden im Bundesrat
10/2018 – Rundbrief an die BVDD-Mitglieder zur erfolgreichen Gesetzes-Novellierung
10/2018 – Schreiben von BVT & DEGEUK an die Bundeskanzlerin
11/2018 – Dermatologen-Verbände begrüßen die Modernisierung des Strahlenschutzrechts (Laser – Haut gehört in die Hand von Dermatologen)
12/2018 – Verordnungstext wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
01/2019 – Zusammenschluss der „Handelnden Verbände (HV)“
01/2019 – Sitzung der Handelnden Verbände in Frankfurt
03/2019 – Schweiz (NiSSG) Tattooentfernung auch für Nicht-Mediziner weiterhin möglich
05/2019 – Neues Tattooentfernungsgesetz in Dänemark. Auch Nicht-Mediziner dürfen lasern.
05/2019 – BMU Einladung „NiSV Fachkunde Entwurf Rahmenlehrpläne“
Ausladung des BVT, da „vorrangig Fachkreise teilnehmen, die Beiträge zur Erarbeitung dieser konkreteren Fachkunde-Module leisten möchten.“
05/2019 – Der BVT richtet gemeinsam mit den Handelnden Verbänden Fragen zu Rahmenlehrplänen an das BMU
06/2019 – BVT erhält den Richtlinienentwurf für die Fachkundevermittlung vom BMU und kann schriftlich Stellung nehmen.
09/2019 – Treffen der Handelnden Verbände in Frankfurt zum Thema Richtlinienentwurf, Kommentare und Stellungnahmen ans BMU
09/2019 – Abgabe Kommentare zum Richtlinienentwurf und den geänderten Rahmenlehrplänen durch die Handelnden Verbände.
09/2019 – Treffen mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Bern/ Schweiz, zusammen mit dem VST e.V. und der Trägerschaft rund um das Thema NiSSG.
11/2019 – Start einer Online-Umfrage zur Kundenzufriedenheit bei der Laser-Tattooentfernung
12/2019 – BAG Protokoll und Statuten zur Gründung der Trägerschaft Sachkunde NiSSG (Schweiz)
01/2020 – Schriftliche Bewertung NiSV Art. 4, §5 (Arztvorbehalt) aus Sicht eines Tattoostudios auf Anfrage der SPD-Niedersachsen an das BMU, Frau MdB Schulze
03/2020 – Emailantwort Referat SII 6, BMU über Inkrafttreten der VO ab dem 31.12.2020 und Abschluss des Verordnungsverfahrens.
04/2020 – NiSV, ein Überblick von Rechtsanwältin Dr. jur. Gwendolyn Gemke für Gesundheit und Pflege (GuP) – Ein Aufsatz
08/2020 – BMU Bekanntmachung Fachkundemodul Akkreditierung NiSV
11/2020 – DEGEUK Beauftragung Rechtsgutachten zur NiSV
11/2020 – BVT Befragung der nicht-ärztlichen Laseranwender zu Corona- und Lockdown-bedingten Umsatzeinbußen im Vergleich zum Vorjahr
12/2020 – DEGEUK Antrag beim BMU zur Verlängerung der Fristen für Anforderung an den Erwerb der Fachkunde NiSV
12/2020 – „Voll Laser? Die NiSV und das Verbot der Tattooentfernung„ kostenloser BVT-Infoabend, Zoom-Conference
12/2020 – BVT-Anschreiben ans BMU, NiSV-Corona-Abmilderungsverordnung (Referat SII6 Recht der nichtionisierenden Strahlung)
01/2021 – NiSV tritt in Kraft.
01/2021 – BVT-Gespräche mit der Landesärztekammer Westfalen-Lippe über Inhalte und Umfang ärztlicher Fortbildungen gemäß NiSV-Vorgaben
01/2021 – BVT-Gespräche mit BMU zu voraussichtlicher Bekanntgabe über Ergebnisse zur Prolongation der NiSV-Fristen ab 02/2021
09/2021 – BMUV: Strahlenschutz in der Kosmetik: Mehr Zeit für das Absolvieren notwendiger Schulungen – NiSV
03/ 2022 – BMUV: Bekanntmachung der Anforderungen an den Erwerb der NiSV-Fachkunde – aktualisierte Fassung veröffentlicht
05/2022 – Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (Pressereferat): Betreiber- und Anzeigenpflichten, insbesondere der Anforderungen zum Nachweis der erforderlichen Fachkunde.– NiSV
06/2022 – Bundesärztekammer: Musterfortbildungscurriculum für MFA – Anwendung von Lasereinrichtungen und intensiven Lichtquellen an der Haut– NiSV
01/2023 – BMUV: Entwurf einer NiSV-Änderungsverordnung aufgrund von Fehlentwicklungen bei Schulungsanbietern innerhalb der Kosmetik-Branche