Mit dem Inkrafttreten der die Tattoofarben betreffenden REACH-Verordnung zum 04.01.2022 durchlebten Tätowierer eine Phase großer Unsicherheit. Die Informationen, welche Tattoofarben noch benutzt werden konnten, waren vielfach verwirrend, teilweise nur sehr mühsam zu beschaffen oder änderten sich zu Jahresbeginn fast täglich.

Diese Unsicherheit hielt im ersten Halbjahr 2022 weitestgehend an, am Markt waren nur wenige Anbieter unterwegs und es entwickelte sich eine akute Phase der Mangelsituation verbunden. Die wenigen verfügbaren Tattoofarben unterlagen heftigen Preissteigerungen und im Laufe des Jahres 2022 kamen dann durch Rohstoffmangel auch noch Lieferkettenschwierigkeiten sowie die allgemeine Inflation hinzu.

Zum Jahreswechsel 2023 wird nun auch das Verbot der Pigmente Blue15:3 und Green7 in Kraft treten und damit erneut eine tiefgreifende Erschütterung der Tattoobranche auslösen, welche in den vergangenen drei Jahren bereits vielen existenzbedrohenden Krisen ausgesetzt war.

Aber wir geben nicht auf: Tätowieren wird es immer geben und auch diese Krise kann überstanden werden.

Der Widerstand gegen die Ausgestaltung der REACH-Verordnung ist zwar nach wie vor ungebrochen (siehe unsere Zeitleiste im Abschnitt Tattoofarben), aber die Mühlen der EU-Bürokratie mahlen unendlich langsam. Bevor sich der Markt und die Tattoofarbenhersteller auf die neuen Verordnungen eingestellt haben und den Tätowierenden eine stabile Peripherie geboten wird, müssen leider alle mit dem Status Quo und den Wirrungen der Übergangsphase leben.

Um den Tätowierenden eine Orientierungshilfe an die Hand zu geben, hat der Bundesverband Tattoo deshalb im zweiten Halbjahr 2022 mithilfe der im Verband organisierten Mitglieder mit einer umfangreichen Datensammlung begonnen, um u.a. Informationen zu folgenden Fragen zu bündeln:

  • Welche Pigmente sind auf dem Etikett deklariert?
  • Mit welcher Charge tauchen Veränderungen auf?
  • Welcher Hersteller geht mit welcher Strategie in das kommende Jahr?

Dank unzähligen Datenspenden und der mittlerweile  dem hundert bunten Farbtönen zusammenkam, die der Deklaration nach auch 2023 weiterhin verwendet werden können.

Die BVT-Datensammlung besteht inzwischen aus mehreren Segmenten:

Liste 1:

  • Übersicht aller (!) Pigmente, die seit REACH22 in den Deklarationen der Flaschen aufgetaucht sind
  • Angabe ob bekanntes oder unbekanntes Pigment
  • Markenspezifische Auflistung nach Pigment

Benefits von Liste 1:  

    • Verstehen der Terminologie. Pigmente werden oft unterschiedlich bezeichnet, z.B. Green7 (Bezeichnung in Dokumenten) ist auf den Etiketten in der Regel als Color-Index-Nummer verzeichnet (z.B. C.I. #74260)
    • Farben besser einschätzen können. Durch die Angabe, ob es sich um ein ihnen bekanntes oder unbekanntes Pigment handelt, können Tätowierende besser beurteilen, wie die Tattoofarbe sich beim Verarbeiten verhalten wird. Die Liste gibt auch Auskunft darüber, in welchen Farben bisher bekannte Pigmente in den vergangenen zehn Jahren enthalten waren.
    • Gezielte Suche nach Ersatzprodukten. Gerade in der derzeitigen Mangellage ist es häufiger die Regel als die Ausnahme, dass eine gewünschte Farbe gerade nicht lieferbar ist. Dank der Liste kann nachgesehen werden, welche andere Marke(n) ebenfalls dieses Pigment deklariert, so daß dann ggfs. auf dieses Produkt umgeschwenkt werden kann.
    • Gezieltes Vermeiden. Egal ob aus individuellen persönlichen Vorlieben/Abneigungen oder weil ein Kunde vorab eine Unverträglichkeit angegeben hat, dank der Auflistung kann diesen Produkten jetzt gut ausgewichen werden.

Liste 2: 

  • Auflistung der Farben, die laut Pigmentdeklaration (auf dem real vorhandenen Etikett auf der Flasche) auch ab dem 4.1.2023 weiterhin nutzbar sind.

Liste 3:

  • Auflistung der Farben, die laut Pigmentdeklaration (auf dem real vorhandenen Etikett auf der Flasche) am Abend des 03.01.2023 aussortiert werden müssen.

Benefits von Liste 2 und 3:  

    • Hilfe beim Aussortieren. Dank der Liste steht nach einer kurzen Inventur zum Jahresbeginn fest, welche Tattoofarben weiter auf dem Arbeitsplatz stehen bleiben dürfen. Wer nicht wegwerfen möchte: die nicht mehr zugelassenen Farben können zum Beispiel zum Malen oder Kleider färben verwendet werden.
    • Shoppinghilfe. Bei der nächsten Bestellung von Tattoofarben kann die Kaufentscheidung schneller getroffen werden.

Liste 4:

  • Sammlung der bunten Farbsätze unter REACH ab 2023
  • Übersicht der Marken, ihrer jeweiligen Strategie für Grün und Blau (da gibt es verschiedene) sowie der aktuellen Marktverfügbarkeit
  • Liste wird gerade mit weiteren Informationen ausgebaut, zB.
    • sonstige deklarierte Inhaltsstoffe/Grundrezeptur der Farben
    • Angabe zu Shelf-Life (wie lange eine versiegelte Flasche unter welchen Bedingungen haltbar ist)
    • Nutzungsdauer nach Anbruch (unter entsprechenden Bedingungen)

Liste 5:

    • Quellen zu den Dokumenten, in denen man die Auflistungen der Pigmente und anderer Inhaltsstoffe finden kann, die in Tätowiermitteln nicht (bzw. durch EU-Konzentrationsgrenzwerte praktisch nicht) mehr auftauchen dürfen.

Inzwischen hat das Projekt der BVT-Datensammlung einen Umfang von 17 Seiten. Eine Fortführung und Aktualisierung der Listen wird solange weiter erfolgen, als daß sich deren Zusammenstellung als nützlich im Arbeitsalltag erweist.

Unser Dank geht an alle Mitglieder, denn wer sich die Mühe macht, auch nur einen Datensatz zu dieser gemeinsamen Sammlung beizutragen, verdient im Namen aller ein dickes DANKE!