Liebe BVT Mitglieder, liebe Tätowiererinnen und Tätowierer und liebe Tattooliebhaber.

Wir haben bei der European Society of Tattoo and Pigment Research (ESTP), die unsere Interessen auf europäischer Ebene vertreten, nachgefragt, wie sich der Stand der Dinge derzeit darstellt und wie die nächsten Schritte aussehen bzw. aussehen sollten.

Dankenswerter Weise haben wir das folgende Statement des ESTP Chairman, Jørgen Serup erhalten:

The EU Commission is presently finalizing the legal text after the submission of the ECHA opinion on the restriction proposal.

 

Once  the services involved internally in the Commission are fulfilled , the draft text amending the REACH regulation (Annex XVII) for discussion with the Member States in the REACH committee will be launched.

 

During the development of the ECHA opinion there have been several periods of open consultation where ECHA has received input from stakeholders. Since the opinion has now been finalized and submitted to the Commission,  stakeholders will need to discuss directly with the authorities in their country if they want their views to be heard in the discussions in the REACH committee. The Commission proposal will be presented for a vote in the REACH committee.

 

It is at the end a member state decision what will happen with the ban of pigment green and pigment blue 15. Some member states want an immediate ban of the 2 pigments, contrary to ECHA’s proposal of 2 years derogation to permit formulators to find alternatives. Some members states prefer not to ban the 2 pigments at all. Thus, the conclusion about the two pigments remains open Stakeholders not satisfied with the draft indeed should approach and convince their national authorities represented in the REACH committee with solid arguments. “Brussels” or the Commission is not to blame if finally the decision is not what stakeholders wanted. The Commission proposes and the member states vote.

 

Once the draft Regulation is voted, there is a 3 months period of scrutiny by the European Parliament and the Council, who can also make comments to the draft. After adoption, the restriction will be binding in the whole EU and also applicable to imported inks.

 

Jørgen Serup, MD, Professor of Dermatology

Bispebjerg University Hospital, Copenhagen, Denmark – https://estpresearch.org/

Freie deutsche Übersetzung mit eigenen Ergänzungen: 

Die EU-Kommission ist derzeit dabei, den Rechtstext der durch die ECHA vorgelegte Stellungnahme zum Beschränkungsvorschlag fertigzustellen.

Sobald dieser Rechtstext final fertig gestellt ist, wird er zur Änderung der REACH-Verordnung (Anhang XVII) zur Diskussion mit den Mitgliedsstaaten im REACH-Ausschuss gegeben.

Während der Entwicklung der ECHA-Stellungnahme gab es mehrere Phasen der offenen Konsultation, in denen die ECHA Beiträge von unseren Interessengruppen (bspw. von der ESTP) erhalten hat. Bei der Erarbeitung dieser Stellungnahmen haben unter anderen auch Vertreter aus den Tattoo-Verbänden mitgewirkt. Unter anderem Michl Dirks als Board Member der ESTP, welcher außerdem in unseren BVT Arbeitsgruppen Forschung und Tätowiermittel mitwirkt.

Konkret bedeutet dies, dass in naher Zukunft die jeweiligen Vertreter der Europäischen Mitgliedsstaaten im REACH-Ausschuss Ihre Stimme zur Zusage oder Ablehnung des REACH Entwurfes abgeben.

Am Ende entscheidet also jeder Mitgliedsstaat mit, was mit dem Verbot von Pigmentgrün und Pigmentblau 15 geschehen soll. Einige Mitgliedsstaaten wollen ein sofortiges Verbot der beiden Pigmente, im Gegensatz zum Vorschlag der ECHA, der eine zweijährige Ausnahmeregelung vorsieht, um dem Markt die Möglichkeit zu geben, Alternativen zu finden. Einige Mitgliedsstaaten ziehen es vor, die beiden Pigmente überhaupt nicht zu verbieten. Daher bleibt die Schlussfolgerung bezüglich der beiden Pigmente offen.

Da die Stellungnahme nun fertig gestellt ist und der Kommission vorgelegt wurde, müssen die Interessenvertreter direkt mit den Behörden ihres Landes diskutieren, wenn sie wollen, dass ihre Ansichten in den Diskussionen im REACH-Ausschuss gehört werden. Der Vorschlag der Kommission wird dem REACH-Ausschuss zur Abstimmung vorgelegt.

Interessenvertreter, die mit dem Entwurf nicht zufrieden sind, sollten in der Tat an ihre nationalen Behörden, die im REACH-Ausschuss vertreten sind, herantreten und sie mit soliden Argumenten überzeugen. „Brüssel“ oder die Kommission ist nicht schuld, wenn die Entscheidung letztendlich nicht das ist, was die Interessenvertreter wollten. Die Kommission schlägt vor und die Mitgliedsstaaten stimmen ab.

Nach der Abstimmung über den Verordnungsentwurf gibt es eine dreimonatige Prüfungsfrist durch das Europäische Parlament und den Rat, die ebenfalls Kommentare zum Entwurf abgeben können. Nach der Verabschiedung wird die Beschränkung in der gesamten EU verbindlich sein und auch für importierte Farben gelten.

Das heißt konkret:

Die ECHA oder die EU Kommission dürfen in dem gesamten Zusammenhang nicht verteufelt werden. Die Türen, die derzeit geöffnet wurden dürfen unserer Meinung nach nicht durch emotionale und unsachliche Statements oder Äußerungen geschlossen werden.

Wir werden mit Fach- und Sachverstand konstruktive und überzeugende Gespräche mit den deutschen Vertretern im REACH Ausschuss führen und sie hoffentlich davon überzeugen, dass es keine andere Alternative gibt, als gegen den Vorschlag zur REACH Verordnung zu stimmen. Dies gilt für alle Beteiligten – aber insbesondere für alle Verbraucher der EU.

Mit dem Erfolg der Petition „Tattoofarben retten“ wurde ein wichtiger Schritt zu unseren Behörden erfolgreich gemacht. Es werden definitiv zeitnah Gespräche mit dem Petitionsausschuss geführt werden. Anschließend ebenfalls mit unseren deutschen Vertretern des REACH Ausschusses.

Wir halten Euch weiterhin auf dem Laufenden.

Euer Bundesverband Tattoo.