Am 28. Oktober fasste die Bundeskanzlerin gemeinsam mit allen Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder den Beschluss zum zweiten Lock-Down. Dieser Beschluss sieht unter anderem vor, dass Tattoo- und Piercingstudios als Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege ab dem 2. November bis Ende November schließen müssen.

Aufgrund des in Deutschland herrschenden Föderalismus-Prinzips bewerten derzeit alle Bundesländer den Beschluss der Bundesregierung, welcher als „dringende Empfehlung“, zu verstehen ist und jedes Bundesland erlässt seine eigenen rechtsgültigen Verordnungen.

In der folgenden Tabelle möchten Wir Euch die Links zu den Verordnungen der einzelnen Bundesländer zur Verfügung stellen, damit Ihr Euch stets auch selbst informieren könnt.

Die Tabelle wurde das letzte Mal am 1.November um 18:34 Uhr aktualisiert.
Alle aktiv für den Bundesverband Tattoo arbeitenden Mitglieder arbeiten ehrenamtlich und finden leider nicht immer die Zeit, tagesaktuelle Änderungen der Verordnungen zu recherchieren und mitzuteilen.

Bundesland Neue Verordnung erlassen? Müssen Tattoostudios schließen? Website der Landesregierung Link zur Quelle
Baden-Württemberg Ja Ja
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Bayern Ja Ja
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Berlin Ja Ja
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Brandenburg Ja Ja
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Bremen Ja Ja
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Hamburg Ja Ja
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Hessen Ja Ja
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Mecklenburg-Vorpommern Nein Ja
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Niedersachsen Ja Ja
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Nordrhein-Westfalen Ja Ja
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Rheinland-Pfalz Ja Ja
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Saarland Ja Ja
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Sachsen Ja Ja
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Sachsen-Anhalt Ja Nein – Studios bleiben offen
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Schleswig-Holstein Ja Ja
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Thüringen Ja Nein – Studios bleiben offen
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