Update vom 5.11.2020

Aufgrund uns zugetragener Missverständnisse, möchten wir nochmals deutlich darauf hinweisen, dass die Überbrückungshilfe Phase 2 (Sep bis Dez) bereits seit Oktober gestellt werden kann. Die außerordentliche Wirtschaftshilfe (Nov.) noch nicht. Eine andere Deutung unseres Beitrages war nicht beabsichtigt.

In der Eile, Euch relevante Informationen zur Verfügung zu stellen, waren wir in der Formulierung leider etwas ungenau. Wir bitte um Verständnis. Euer BVT.

Unternehmen und Selbstständige, Tätowierer und Tattoostudio Betreiber haben seit Beginn der Covid-19-Pandemie erhebliche Umsatzeinbußen. Der erneute Lockdown stellt viele von Euch vor erneute Herausforderungen. Der Bund hat schnelle und umfassende Wirtschaftshilfen in Aussicht gestellt, die über die bereits bestehenden Hilfsprogramme hinausgehen. Deshalb wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe auflegen, um denjenigen unter die Arme zu greifen, die ihren Geschäftsbetrieb infolge der neuen Einschränkungen einstellen müssen.

Die neue Außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes wird ein Finanzvolumen von bis zu zehn Milliarden Euro umfassen. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, deren Geschäft aufgrund der staatlichen Anordnung untersagt ist. Dieses Hilfspaket gilt also nicht für Tattoostudios in Sachsen-Anhalt und Thüringen. Denn in diesen beiden Bundesländern ist der Geschäftsbetrieb per Verordnung weiterhin gestattet.

Die neue Hilfe wird als einmalige Kostenpauschale ausbezahlt, um rasch und unbürokratisch helfen zu können. Bezugsgröße ist der Umsatz im November 2019, der bei einer Unternehmensgröße bis 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu 75 Prozent vergütet wird. Die gewährte Außerordentliche Wirtschaftshilfe wird mit bereits erhaltenen staatlichen Unterstützungsleistungen für den Zeitraum verrechnet, etwa dem Kurzarbeitergeld oder der Überbrückungshilfe 1.

Die detaillierten und umfassenden Informationen dazu findet Ihr auf der Website www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de oder in der Infobroschüre, die Ihr Euch hier herunterladen könnt.

WICHTIG! Dein Steuerberater, steuerberatender Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer registriert sich auf der bundesweiten Online-Plattform. Das kannst Du nicht selbst machen. Kontaktiere also schnellstmöglich Deinen Steuerberater oder genannten Dienstleister, wenn Du die Überbrückungshilfe 2 in Anspruch nehmen möchtest.
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