Der aktuelle Stand

In den letzten Wochen haben wir mit Hochdruck daran gearbeitet, Einfluss auf die Entscheidungen der Landesregierungen zu nehmen und allen einzelnen Ministerien der Bundesländer Stellungnahmen sowie Handlungsempfehlungen zugeschickt.

Erfreulicherweise haben 12 Bundesländer ihre Verordnungen bereits gelockert und erlauben die Tätigkeit als Tätowierer (unter Auflagen) wieder oder werden diese Lockerungen bald einführen. Die Länder Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen sowie Sachsen-Anhalt haben derzeit entweder noch keine festen Daten zur Wiedereröffnung respektive erst Ende Mai. Thüringen lässt die Entscheidungen bei den jeweiligen Kreisen, Städten und Gemeinden. Den aktuellen Stand dazu könnt ihr unserer Facebook-Seite entnehmen.

Auf die Landesregierungen und zuständigen Ministerien versuchen wir auch weiterhin positiv einzuwirken! Dankenswerterweise ist z.B. in Sachsen-Anhalt die IHK mittlerweile „auf unserer Seite“ und setzt sich mit uns zusammen für eine baldige Öffnung ein.

Warum öffnen nicht alle Studios gleichzeitig?

Zwar hat sich die Bundesregierung für eine einheitliche Vorgehensweise in Bezug auf die Lockerungsmaßnahmen ausgesprochen und dazu Leitlinien verfasst. Allerdings obliegt es den Ländern, wann und wie sie die Schließungen wieder aufheben. Dieser Umstand ergibt sich aus dem bundesrepublikanischen förderalen System. Der Förderalismus verhindert einen Zentralstaat und ist ein Instrument gegen zentralstaatliche Kompetenzen.

Das hat zur Folge, dass dem Bund in einigen Bereichen die Regelungskompetenz verliehen ist und in anderen eben den Ländern. Dies ergibt sich aus den Art. 70 ff. GG.

Was können wir dagegen tun?

Wie eben schon erwähnt, setzen wir uns auch weiterhin für die baldige und sinnvolle Öffnung der noch geschlossenen Tattoostudios ein! Nicht alle Handlungen können wir transparent in die Medien setzen und auch können wir nur ausdrückliche und verifizierte Aussagen weitergeben.

Ferner unterstützt unser Vorstandsvorsitzender Urban Slamal bereits einige Eurer Kollegen bei verwaltungsgerichtlichen Schritten gegen die Coronaschutzverordnung und greift diese z.B. in Nordrhein-Westfalen mittels eines Eilantrags in Form eines Normenkontrallantrags beim Oberverwaltungsgericht in Münster an. Ein solches Verfahren kippt im Erfolgsfall die Verordnung als solches dann für alle im Bundesland! Wir werden berichten!

Warum klagt der Verband nicht?

Um den verwaltungsgerichtlichen Weg zu beschreiten, muss ein Antrag (ob Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung oder aber Normenkontrollantrag) zulässig sein. Zulässig ist ein solcher allerdings nur, wenn man auch persönlich betroffen ist und hier ist die Krux: Der Bundesverband Tattoo e.V. ist als juristische Person leider nicht dazu befugt. Wir können also nicht klagen. Gern erklären wir Euch, wie Ihr Euch rechtlich wehren könnt, sofern Ihr Bedarf habt.

Wir dürfen öffnen, aber wie können wir sicher arbeiten?

Zunächst einmal müsst Ihr zwingend die Auflagen Eures Bundeslandes berücksichtigen und diese auch umsetzen!

Wir freuen uns, dass sich der Bundesverband Tattoo e.V. mit den Verbänden Pro Tattoo e.V. und der Deutschen Gesellschaft für Piercing zusammengetan hat, um eine passgenaue Handlungsempfehlung für Tattoo- und Piercingstudios für den Infektionsschutz in Bezug auf SARS-CoV-2 geben zu können. Diese wurde unseren Mitgliedern bereits per Newsletter zugesandt. Bitte betrachtet die Handlungsempfehlung als Arbeitsgrundlage für Eurer individuelles Hygienekonzept und -management.

Daneben sind selbstverständlich die üblichen Hygienemaßnahmen einzuhalten. Diese könnt Ihr bei Bedarf mittlerweile der DIN EN 17160 „Tätowieren – sichere und hygienische Praxis“ entnehmen. Wir berichteten darüber schon am 4. Mai: http://relaunch.bundesverband-tattoo.de/din-en-17169-taetowieren-sichere-und-hygienische-praxis-wurde-in-finaler-und-deutscher-fassung-veroeffentlicht/

Obendrein haben wir ein Muster zum Erstellen einer Risikobewertung und eine Ergänzung zur Einverständniserklärung, die die Corona-bezogenen Daten erfragt, erstellt und ebenfalls unseren Mitgliedern gesandt. Letzteres ist zwingend einzuhalten. Bitte beachtet, dass Ihr entsprechend nach der Datenschutzgrundverordnung Daten sicher erheben müsst und dazu die DSGVO in Eurem Studio impliziert haben müsst! Dieses Dokument ersetzt nicht etwa Eure Einwilligungserklärung, sondern ist als Zusatz zu verstehen.

Beachtet bitte auch, dass die Texte urheberrechtlich geschützt sind und nur Euch als Mitgliedern exklusiv zur Verfügung gestellt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist somit untersagt.

Wie geht es weiter?

Auch weiterhin sind wir Ansprechpartner für Euch und für die Politik! Über alle Neuerungen werden wir Euch über die gewohnten Kommunikationswege informiert halten!

Wir halten Euch weiterhin auf dem Laufenden.
Bleibt gesund!

Euer BVT