REACH-Konformität von Tattoo-Farben

Pressemitteilung/Stellungnahme des Bundesverband Tattoo e.V. zur aktuellen REACH-Konformität von Tattoo-Farben

Im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion über die REACH-Verordnung und deren Auswirkungen auf Tattoo-Farben erreichen uns, vom Bundesverband Tattoo e.V., aktuell vermehrt Presseanfragen. Gerne möchten wir die wichtigsten Punkte zum Thema REACH-Konformität zusammenfassen, um Missverständnisse auszuräumen und die Lage klarzustellen.

Alle Tattoo-Farben, die von Herstellern und Supply-Unternehmen als REACH-konform in den Verkehr gebracht werden, sind grundsätzlich als REACH-konform zu betrachten. Solange keine validierte Überprüfung der Farben durch unabhängige Prüfstellen erfolgt und dabei Beanstandungen zutage treten, gibt es keinen Grund, an der Verkehrsfähigkeit dieser Produkte zu zweifeln. Diese Überprüfungen können nicht von Endverbrauchern, wie z. B. Tätowierern, durchgeführt werden, da dies außerhalb ihrer fachlichen und technischen Möglichkeiten liegt.

Für Tätowierer gilt: Sobald eine Farbe als REACH-konform deklariert ist bzw. als Gemisch zum Tätowieren in der EU in den Verkehr gebracht wird, kann sie bedenkenlos genutzt werden. Farben, die nicht REACH-konform sind, werden innerhalb der EU ausschließlich als Künstlerfarben verkauft und sind auch als solche klar gekennzeichnet. Es ist für Tätowierer verpflichtend, die entsprechenden Dokumente zu den verwendeten Farben im Studio bereitzuhalten und diese auf Anfrage den Kunden vorzuzeigen. Dadurch ist sichergestellt, dass für Tattoo-Kunden kein erhöhtes Risiko besteht. Zudem ist auf eine korrekte Beschriftung der Farbe als „Gemisch zur Verwendung in Tätowierungen oder Permanent-Make-up“ zu achten.

Darüber hinaus unterliegen auch die Hersteller von Tattoo-Farben strengen Kontrollen, um sicherzustellen, dass ihre Produkte den REACH-Vorgaben entsprechen und innerhalb der EU überhaupt in den Fachhandel gelangen dürfen; auch der Fachhandel seinerseits ist auf die ständige Sicherung der Einhaltung aller Vorgaben bedacht und auch dort finden teilweise sehr umfangreiche Überprüfungen statt.

Gerüchte über die Nichteinhaltung von REACH-Auflagen sollten daher mit Vorsicht betrachtet werden. Solche Behauptungen erfolgen nicht selten auf eher spekulativer Grundlage und sind nicht immer von lauteren Motiven getragen. Es gibt keinen wirtschaftlichen oder rechtlichen Grund, anzunehmen, dass ein Hersteller sehenden Auges ein Produkt auf den Markt bringen sollte, welches gegen geltende Vorschriften verstößt und potenziell gesundheitsschädlich sein könnte, insbesondere da alle Produkte kontinuierlich sowohl herstellerseitigen als auch behördlichen Kontrollen unterzogen werden. Selbstverständlich kann es in jedem Produktionsprozess mitunter zu versehentlichen Grenzwertüberschreitungen oder Beimischungen ungewollter Bestandteile aufgrund verunreinigter Rohstoffe kommen, dies ist aber alles andere als die Regel und wird im Zuge der regelmäßigen Produktkontrollen auch entdeckt. In derartigen Fällen werden die betroffenen Produktchargen zurückgerufen.

Wünschenswert wäre es, die REACH-Regulierung der Tätowiermittel von wissenschaftlich unbelegten Festlegungen und widersprüchlichen Vorgaben zu bereinigen, so dass ihre Anwendung praxisnah und sinnvoll tatsächlich dem Verbraucherschutz dienen kann. In dieser Hoffnung und Erwartung an die Politik findet ein ständiger Austausch unter den Herstellern, Händlern, europäischen Tattooverbänden und der Wissenschaft statt.

Sollten Sie über diese Informationen hinaus weiteren Gesprächsbedarf haben oder ein Interview wünschen, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Daniel Rust aus dem Vorstand des Bundesverband Tattoo e.V.

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IVDK: Informationsverbund Dermatologischer Kliniken https://www.ivdk.org/de/
Doc Tattooentfernung  https://doc-tattooentfernung.com/

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