Auch als sich das Jahr 2020 zu Ende neigte, war der BVT noch sehr aktiv: Beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat sich der BVT in einem mehrseitigem Schreiben für eine Prolongation der NiSV („Verordnung zum Schutz gegen die nichtionisierende Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ (Strahlenschutzverordnung kurz: NiSV) noch im Dezember ausgesprochen.
Für eine erhebliche Zahl von Studiobetreibern, welche bisher gewerblich die Entfernung von Tätowierungen mittels Lasergeräten anboten, hatte die zum Jahreswechsel in Kraft getretene Änderung der NiSV eine Aufgabe ihrer selbständigen Berufstätigkeit zur Folge – abgesehen von der ohnehin angeordneten Schließung der Betriebe zur Eindämmung des Corona-Virus.
Der Bundesverband Tattoo e.V. führte u.a. an, dass die in Rede stehende Regelung für alle nicht-ärztlichen Laseranwender im Bereich der Tattooentfernung faktisch ein Berufsverbot darstelle, welches wiederum gegen den Wesentlichkeitsgrundsatz verstößt. Außerdem wurden Bedenken gegen die verfassungsrechtliche Geeignetheit im Rahmen der Verhältnismäßigkeit geäußert.
Doch auch insbesondere auf die aktuelle wirtschaftliche Lage von Tattoostudios wurde hingewiesen: Durch die Schließungen sämtlicher Betriebe sind die Betreiber ohnehin schon am finanziellen Limit, sodass das Verbot der Tattooentfernung mittels Laser noch heftiger trifft, da so also ein Teil des Dienstleistungsangebots auch noch gänzlich – und nicht nur temporär – weggefallen ist.
Eine Rückäußerung seitens des BMU ist noch nicht erfolgt.
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