Störung der Geschäftsgrundlage von Miet- und Pachtverhältnissen: Befreit der neue §7 zu Art. 240EGBGB von Zahlungen?
Am 18. Dezember 2020 ist das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht beschlossen worden. Im § 7 zu Art. 240 EGBGB heißt es: (1) Sind vermietete Grundstücke oder vermietete Räume, die keine Wohnräume [...]