Von 2003 bis heute

Die Entwicklung der Regulierung von Tätowiermitteln in Deutschland und Europa

Die Regulierung der Tätowiermittel nahm im Jahr 2003 auf Europäischer Ebene durch die ResAP(2003)2 ihren Anfang und ist bis heute in ganz Europa weder für Verbraucher noch für die Anwender zufriedenstellend umgesetzt. Im folgenden Zeitstrahl haben wir die Entwicklung einmal übersichtlich dargestellt. Weiterführende „Links und Downloads“ haben wir für Interessierte hier bereitgestellt.

2003

Veröffentlichung der „Resolution ResAP(2003)2 on tattoos and permanent make-up“

2008

Veröffentlichung der Resolution ResAP(2008)1 on requirements and criteria for the safety of tattoos and permanent make-up

2009

Tätowiermittelverordnung wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

2015

Das Joint Research Center veröffentlicht den technischen Bericht „Safety of tattoos and permanent make-up State of play and trends in tattoo practices“, welcher im Auftrag der EU Kommission erarbeitet wurde.

2015

ECHA wird von der Europäischen Kommission beauftragt einen Entwurf zur Änderung der REACH Verordnung zu erstellen.

2017

ECHA veröffentlicht den ersten Entwurf 1.1 und ruft zur öffentlichen Konsultation auf.

2017

Die European Society on Tattoo and Pigment Research reicht eine Stellungnahme ein, die der Bundesverband Tattoo e.V. vollumfänglich unterstützt. Leider werden die wissenschaftlichen Ausführungen nicht berücksichtigt.

2018

Die ECHA ruft zur zweiten öffentlichen Konsultation auf. Der Bundesverband Tattoo e.V. macht ebenfalls Eingaben.

2019

Die European Society on Tattoo and Pigment Research reicht eine weitere Stellungnahme (Letter of concern) ein, die der Bundesverband Tattoo e.V. wieder vollumfänglich unterstützt. Leider werden die wissenschaftlichen Ausführungen wiederholt nicht berücksichtigt.

2019

Die European Society on Tattoo and Pigment Research formuliert einen „Open Letter“ und sendet diesen an das vollständige REACH Kommitee, an die Health and Environment Alliance (HEAL) und an das European Environmental Bureau (EEB). Leider abermals ohne Erfolg bzw. ohne Gehör für die Argumente zu erhalten.

2020

Die European Society on Tattoo and Pigment Research formuliert einen „Letter to the European Ombudsman“, Ms Emily O’Reilly. Leider ist auch dieser Schritt nicht erfolgreich, Gehör zu finden.

2020

Das Europäische Parlament beschließt, den Änderungsvorschlag zur REACH von der ECHA zu verabschieden.

2020

Die Deutsche Petition „Tattoofarben Retten“ von Jörn Elsenbruch erzielt innerhalb 28 Tagen 151.679 Stimmen und macht somit bundesweit auf die Probleme der REACH Verordnung aufmerksam.

März 2021

Die Europäische Petition „Save the pigments“ von Erich Mähnert und Dipl.Ing.(FH) Michael Dirks erreicht eine Rekordstimmzahl von 52.000 Stimmen und die beiden Petenten führen die Argumentation zum Erhalt der Pigmente Blue 15:3 und Green7 und zur Verlängerung der Übergangsfristen vor dem Europäischen Petitionsausschuss persönlich aus. Daraufhin entscheidet die EU Kommission die Petition offen zu halten und den Fall weiter zu prüfen.

September 2021

14 Europäische Tattooverbände finden sich im „Council of European Tattoo Associations – CETA“ zusammen. Der Bundesverband Tattoo e.V. ist selbstverständlich auch Mitglied des CETA.

Oktober 2021

Der Council of European Tattoo Associations formuliert gemeinsam mit Save the Pigments einen Open Letter und sendet diesen an alle Mitglieder des Europäischen Parlamentes.

Oktober 2021

Das Bundesinstitut für Risikobewertung und das Klinische Studienzentrum für Haut- und Haarforschung an der Charité Berlin beginnen eine eigene Studie zum Thema Tätowiermittel und Pigmente.

November 2021

Save the Pigments erhält die Möglichkeit, einen Resolutionsantrag bei der Europäischen Kommission zu stellen. Leider wird dieser im Europäischen Parlament aufgrund großen Drucks der Grünen Fraktion fürs Erste verhindert.

Dezember 2021

Die Initiative Save the Pigments reicht ein Rechtsgutachten über die Mängel der REACH-Verordnung bezüglich Tätowiermitteln bei der EU ein.

04.01.2022

Die erste Stufe der REACH-Verordnung tritt trotz aller Abwendungsbemühungen in Kraft. Aufgrund des späten Reagierens der Tattoofarbenherststeller sehen sich Tätowierende im ersten Quartal 2022 mit einer fast ausschließlich schwarz-grauen Farbpalette konfrontiert.

Juni 2022

Das Bundesinstitut für Risikobewertung veröffentlicht die Mitteilung Nr. 014/2022 (Notwendige Spezifikationen für Inhaltsstoffe von Tätowiermitteln)

Juli 2022

Die EU-Petition der Save the Pigments 1072/2020 wurde mit 178.201 Unterschriften vom EU-Portal abgeschlossen und ist damit eine der erfolgreichsten EU-Petitionen bislang.

23.11.2022

Einstufung „Titaniumdioxid ist krebserregend“ in Pressemitteilung vom Europäischen Gerichtshof für rechtswidrig erklärt.

30.11.2022

Der Österreicher Erich Mähnert reicht erneut eine EU-Petition ein (No 0712/2022), in der es um die Verlängerung der Übergangsfrist der Pigmente PB15 und PG7 und um ein Anpassen der Schwellenwerte in Regulation (EC) No 1907/2006 (REACH) auf realistische Werte geht

04.01.2023

Ablauf der einjährigen Übergangsfrist des Verbotes der Pigmente Blue 15:3 und Green 7. Das Verbot dieser Pigmente in Tätowiermitteln tritt in Kraft.

Heute

Tattoofarbenhersteller haben seit Anfang 2022 endlich auf die veränderte Rechtslage reagiert. Nach und nach kamen etliche Anbieter mit verschiedenen Rezepturen und Pigmentstrategien auf den Markt, welcher sich nach starken Preisschwankungen zum zweiten Halbjahr hin beruhigt hat. Tätowierenden steht aktuell somit eine hinlänglich große Auswahl an legal verwendbaren Farben zur Verfügung (Quelle: interne Datensammlung und Analyse Bundesverband Tattoo).