Von 2003 bis heute
Die Entwicklung der Regulierung von Tätowiermitteln in Deutschland und Europa
Die Regulierung der Tätowiermittel nahm im Jahr 2003 auf Europäischer Ebene durch die ResAP(2003)2 ihren Anfang und ist bis heute in ganz Europa weder für Verbraucher noch für die Anwender zufriedenstellend umgesetzt. Im folgenden Zeitstrahl haben wir die Entwicklung einmal übersichtlich dargestellt. Weiterführende „Links und Downloads“ haben wir für Interessierte hier bereitgestellt.
2003
Veröffentlichung der „Resolution ResAP(2003)2 on tattoos and permanent make-up“
2008
Veröffentlichung der Resolution ResAP(2008)1 on requirements and criteria for the safety of tattoos and permanent make-up
2009
2015
2015
ECHA wird von der Europäischen Kommission beauftragt einen Entwurf zur Änderung der REACH Verordnung zu erstellen.
2017
ECHA veröffentlicht den ersten Entwurf 1.1 und ruft zur öffentlichen Konsultation auf.
2017
Die European Society on Tattoo and Pigment Research reicht eine Stellungnahme ein, die der Bundesverband Tattoo e.V. vollumfänglich unterstützt. Leider werden die wissenschaftlichen Ausführungen nicht berücksichtigt.
2018
Die ECHA ruft zur zweiten öffentlichen Konsultation auf. Der Bundesverband Tattoo e.V. macht ebenfalls Eingaben.
2019
Die European Society on Tattoo and Pigment Research reicht eine weitere Stellungnahme (Letter of concern) ein, die der Bundesverband Tattoo e.V. wieder vollumfänglich unterstützt. Leider werden die wissenschaftlichen Ausführungen wiederholt nicht berücksichtigt.
2019
Die European Society on Tattoo and Pigment Research formuliert einen „Open Letter“ und sendet diesen an das vollständige REACH Kommitee, an die Health and Environment Alliance (HEAL) und an das European Environmental Bureau (EEB). Leider abermals ohne Erfolg bzw. ohne Gehör für die Argumente zu erhalten.
2020
Die European Society on Tattoo and Pigment Research formuliert einen „Letter to the European Ombudsman“, Ms Emily O’Reilly. Leider ist auch dieser Schritt nicht erfolgreich, Gehör zu finden.
2020
Das Europäische Parlament beschließt, den Änderungsvorschlag zur REACH von der ECHA zu verabschieden.
2020
Die Deutsche Petition „Tattoofarben Retten“ von Jörn Elsenbruch erzielt innerhalb 28 Tagen 151.679 Stimmen und macht somit bundesweit auf die Probleme der REACH Verordnung aufmerksam.
März 2021
Die Europäische Petition „Save the pigments“ von Erich Mähnert und Dipl.Ing.(FH) Michael Dirks erreicht eine Rekordstimmzahl von 52.000 Stimmen und die beiden Petenten führen die Argumentation zum Erhalt der Pigmente Blue 15:3 und Green7 und zur Verlängerung der Übergangsfristen vor dem Europäischen Petitionsausschuss persönlich aus. Daraufhin entscheidet die EU Kommission die Petition offen zu halten und den Fall weiter zu prüfen.
September 2021
14 Europäische Tattooverbände finden sich im „Council of European Tattoo Associations – CETA“ zusammen. Der Bundesverband Tattoo e.V. ist selbstverständlich auch Mitglied des CETA.
Oktober 2021
Der Council of European Tattoo Associations formuliert gemeinsam mit Save the Pigments einen Open Letter und sendet diesen an alle Mitglieder des Europäischen Parlamentes.
Oktober 2021
Das Bundesinstitut für Risikobewertung und das Klinische Studienzentrum für Haut- und Haarforschung an der Charité Berlin beginnen eine eigene Studie zum Thema Tätowiermittel und Pigmente.
November 2021
Save the Pigments erhält die Möglichkeit, einen Resolutionsantrag bei der Europäischen Kommission zu stellen. Leider wird dieser im Europäischen Parlament aufgrund großen Drucks der Grünen Fraktion fürs Erste verhindert.
Dezember 2021
Die Initiative Save the Pigments reicht ein Rechtsgutachten über die Mängel der REACH-Verordnung bezüglich Tätowiermitteln bei der EU ein.
04.01.2022
Die erste Stufe der REACH-Verordnung tritt trotz aller Abwendungsbemühungen in Kraft. Aufgrund des späten Reagierens der Tattoofarbenherststeller sehen sich Tätowierende im ersten Quartal 2022 mit einer fast ausschließlich schwarz-grauen Farbpalette konfrontiert.
Juni 2022
Das Bundesinstitut für Risikobewertung veröffentlicht die Mitteilung Nr. 014/2022 (Notwendige Spezifikationen für Inhaltsstoffe von Tätowiermitteln)
Juli 2022
Die EU-Petition der Save the Pigments 1072/2020 wurde mit 178.201 Unterschriften vom EU-Portal abgeschlossen und ist damit eine der erfolgreichsten EU-Petitionen bislang.
23.11.2022
Einstufung „Titaniumdioxid ist krebserregend“ in Pressemitteilung vom Europäischen Gerichtshof für rechtswidrig erklärt.
30.11.2022
Der Österreicher Erich Mähnert reicht erneut eine EU-Petition ein (No 0712/2022), in der es um die Verlängerung der Übergangsfrist der Pigmente PB15 und PG7 und um ein Anpassen der Schwellenwerte in Regulation (EC) No 1907/2006 (REACH) auf realistische Werte geht
04.01.2023
Ablauf der einjährigen Übergangsfrist des Verbotes der Pigmente Blue 15:3 und Green 7. Das Verbot dieser Pigmente in Tätowiermitteln tritt in Kraft.
Heute
Tattoofarbenhersteller haben seit Anfang 2022 endlich auf die veränderte Rechtslage reagiert. Nach und nach kamen etliche Anbieter mit verschiedenen Rezepturen und Pigmentstrategien auf den Markt, welcher sich nach starken Preisschwankungen zum zweiten Halbjahr hin beruhigt hat. Tätowierenden steht aktuell somit eine hinlänglich große Auswahl an legal verwendbaren Farben zur Verfügung (Quelle: interne Datensammlung und Analyse Bundesverband Tattoo).
Weiterführende Links und Downloads
Für Interessierte und Wissbegierige