Tätowiermittel-REGULIERUNG
Die Entwicklung von 2003 bis heute
Erfahre alles über die Entwicklung der Regulierung von Tätowiermitteln in Deutschland und Europa
Die Entwicklung der Tätowiermittel-Regulierungseit ResAP(2003)2
Die Regulierung von Tätowiermitteln begann 2003 mit der Resolution ResAP(2003)2 und prägt seitdem die Arbeit von Tätowierenden erheblich. Sie bringt nicht nur neue Anforderungen und Unsicherheiten mit sich, sondern beeinflusst auch die Sicherheit und Qualität der verwendeten Farben – und damit direkt Deine Arbeit.
Auf dieser Seite findest Du eine Übersicht zur Entwicklung der Regulierung und erfährst, warum es so wichtig ist, die rechtlichen Hintergründe zu kennen. Zudem bieten wir Dir weiterführende Links und Downloads zu relevanten Gesetzen, Studien und Dokumenten, damit Du bestens informiert bist.
2003
Veröffentlichung der „Resolution ResAP(2003)2 on tattoos and permanent make-up“.
2008
Veröffentlichung der Resolution ResAP(2008)1 on requirements and criteria for the safety of tattoos and permanent make-up.
2009
Tätowiermittelverordnung wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
2015
Das Joint Research Center veröffentlicht den technischen Bericht „Safety of tattoos and permanent make-up State of play and trends in tattoo practices“, welcher im Auftrag der EU Kommission erarbeitet wurde.
ECHA wird von der Europäischen Kommission beauftragt einen Entwurf zur Änderung der REACH Verordnung zu erstellen.
2017
ECHA veröffentlicht den ersten Entwurf 1.1 und ruft zur öffentlichen Konsultation auf.
Die European Society on Tattoo and Pigment Research reicht eine Stellungnahme ein, die der Bundesverband Tattoo e.V. vollumfänglich unterstützt. Leider werden die wissenschaftlichen Ausführungen nicht berücksichtigt.
2018
Die ECHA ruft zur zweiten öffentlichen Konsultation auf. Der Bundesverband Tattoo e.V. macht ebenfalls Eingaben.
2019
Die European Society on Tattoo and Pigment Research reicht eine weitere Stellungnahme (Letter of concern) ein, die der Bundesverband Tattoo e.V. wieder vollumfänglich unterstützt. Leider werden die wissenschaftlichen Ausführungen wiederholt nicht berücksichtigt.
Die European Society on Tattoo and Pigment Research formuliert einen „Open Letter“ und sendet diesen an das vollständige REACH Kommitee, an die Health and Environment Alliance (HEAL) und an das European Environmental Bureau (EEB). Leider abermals ohne Erfolg bzw. ohne Gehör für die Argumente zu erhalten.
2020
Die European Society on Tattoo and Pigment Research formuliert einen „Letter to the European Ombudsman“, Ms Emily O’Reilly. Leider ist auch dieser Schritt nicht erfolgreich, Gehör zu finden.
Das Europäische Parlament beschließt, den Änderungsvorschlag zur REACH von der ECHA zu verabschieden.
Die Deutsche Petition „Tattoofarben Retten“ von Jörn Elsenbruch erzielt innerhalb 28 Tagen 151.679 Stimmen und macht somit bundesweit auf die Probleme der REACH Verordnung aufmerksam.
2021
März 2021:
Die Europäische Petition „Save the pigments“ von Erich Mähnert und Dipl.Ing.(FH) Michael Dirks erreicht eine Rekordstimmzahl von 52.000 Stimmen und die beiden Petenten führen die Argumentation zum Erhalt der Pigmente Blue 15:3 und Green7 und zur Verlängerung der Übergangsfristen vor dem Europäischen Petitionsausschuss persönlich aus. Daraufhin entscheidet die EU Kommission die Petition offen zu halten und den Fall weiter zu prüfen.
September 2021:
14 Europäische Tattooverbände finden sich im „Council of European Tattoo Associations – CETA“ zusammen. Der Bundesverband Tattoo e.V. ist selbstverständlich auch Mitglied des CETA.
Oktober 2021:
Der Council of European Tattoo Associations formuliert gemeinsam mit Save the Pigments einen Open Letter und sendet diesen an alle Mitglieder des Europäischen Parlamentes.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung und das Klinische Studienzentrum für Haut- und Haarforschung an der Charité Berlin beginnen eine eigene Studie zum Thema Tätowiermittel und Pigmente.
2022
Januar 2022:
Die erste Stufe der REACH-Verordnung tritt trotz aller Abwendungsbemühungen in Kraft. Aufgrund des späten Reagierens der Tattoofarbenherststeller sehen sich Tätowierende im ersten Quartal 2022 mit einer fast ausschließlich schwarz-grauen Farbpalette konfrontiert.
Juni 2022:
Das Bundesinstitut für Risikobewertung veröffentlicht die Mitteilung Nr. 014/2022 (Notwendige Spezifikationen für Inhaltsstoffe von Tätowiermitteln)
Juli 2022:
Die EU-Petition der Save the Pigments 1072/2020 wurde mit 178.201 Unterschriften vom EU-Portal abgeschlossen und ist damit eine der erfolgreichsten EU-Petitionen bislang.
November 2022:
Einstufung „Titaniumdioxid ist krebserregend“ in Pressemitteilung vom Europäischen Gerichtshof für rechtswidrig erklärt.
Der Österreicher Erich Mähnert reicht erneut eine EU-Petition ein (No 0712/2022), in der es um die Verlängerung der Übergangsfrist der Pigmente PB15 und PG7 und um ein Anpassen der Schwellenwerte in Regulation (EC) No 1907/2006 (REACH) auf realistische Werte geht.
2023
Ablauf der einjährigen Übergangsfrist des Verbotes der Pigmente Blue 15:3 und Green 7. Das Verbot dieser Pigmente in Tätowiermitteln tritt in Kraft.
Heute
Tattoofarbenhersteller haben seit Anfang 2022 endlich auf die veränderte Rechtslage reagiert. Nach und nach kamen etliche Anbieter mit verschiedenen Rezepturen und Pigmentstrategien auf den Markt, welcher sich nach starken Preisschwankungen zum zweiten Halbjahr hin beruhigt hat. Tätowierenden steht aktuell somit eine hinlänglich große Auswahl an legal verwendbaren Farben zur Verfügung (Quelle: interne Datensammlung und Analyse Bundesverband Tattoo).